Am 31. Dezember 2012 endet das Monopol der Schornsteinfeger (s. auch Bericht HBZ 6/12). Einige Arbeiten, die bisher der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erledigte, können ab 2013 auch zugelassene Handwerksbetriebe bzw. andere Schornsteinfeger übernehmen. Auf Hauseigentümer kommt bei der Prüfung ihrer Heizungen mehr Verantwortung zu. Dies bedeutet insbesondere, dass man sich als Hauseigentümer versichern muss, wer ab 01.01.2013 die Schornsteinfegerleistungen ausführt. Soll sich nichts ändern, bitten Sie den bisherigen Schornsteinfeger um eine schriftliche Bestätigung, dass er die Leistungen weiter ausführt. Man kann, muss aber nicht, extra lange Verträge schließen.
Vertragsmuster gibt es bei den Innungen bzw. zum Download. Wollen Sie einen neuen Schornsteinfeger beauftragen, sollte dies schriftlich geschehen.
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