Der am 1. Oktober von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf eines Mietrechtsnovellierungsgesetzes beinhaltet neben der Mietpreisbremse auch die Einführung des sogenannten „Bestellerprinzips“ bei Maklerverträgen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass nur derjenige den Makler bezahlen muss, der diesen auch beauftragt hat. Korrekterweise hätte es aber eigentlich „Vermieterprinzip“ heißen müssen, da durch die neuen Regelungen im Zweifel nicht der Wohnungssuchende, sondern der Vermieter den Makler bezahlen muss.
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