Haus & Grund Nürnberg

 

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Haus & Grund Nürnberg hält Gesetz für verfassungswidrig

Weitere Artikel: Mietpreisbremse / Bestellerprinzip im Maklerrecht

Mit Einführung der Mietpreisbegrenzung bei der Wiedervermietung (Mietpreisbremse) greift der Gesetzgeber massiv und in vollkommen unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) und in die Vertragsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG ein. „Das Vorhaben ist verfassungswidrig“, konstatiert Rechtsanwalt Gerhard Frieser, Vorsitzender von Haus & Grund Nürnberg.

„Die Mietpreisbremse ist schlechthin ungeeignet, die mit ihr verfolgten Ziele zu erreichen, also die Wohnungsnot zu bekämpfen und den Markt für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen zu öffnen“, führt Frieser weiter aus. „Auch die Verdrängung ärmerer Bewohner durch den Zuzug wohlhabenderer Bevölkerungsgruppen, die Gentrifizierung, lässt sich so nicht verhindern“. Vielmehr begünstigt die Mietpreisbremse die weitere Wohnraumverknappung und fördert die qualitative Verschlechterung des Mietwohnungsbestandes.

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